11. Die Antragstellerin wurde ebenfalls bis zum 30. April 2024 ersucht allfällige Ablehnungsresp. Ausstandgründe geltend zu machen und mitzuteilen, ob sie mit der Durchführung eines Zirkularverfahrens einverstanden ist. 3 12. Mit Schreiben vom 16. April 2024 erklärte SSI, dass sie zu diesem Zeitpunkt keine Ablehnungs- resp. Ausstandgründe in Bezug auf die Zusammensetzung der Disziplinarkammer geltend mache und mit der Durchführung eines Zirkularverfahrens einverstanden sei.