9. Mit Verfügung vom 14. April 2024 des Präsidenten der Disziplinarkammer des Schweizer Sports wurde die angeschuldigte Person über den Eingang des Antrags der SSI zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens vom 28. März 2024 informiert. Der angeschuldigten Person sowie der Swiss Baseball and Softball Federation wurde eine Kopie der Eingabe samt den darin genannten 10 Beilagen zugestellt. Gleichzeitig wurde die angeschuldigte Person informiert, dass ein Verfahren wegen möglichen Verstosses gegen Art. 2.2 und/oder Art. 2.6 des Doping Statuts von Swiss Olympic eröffnet wird.