14. Diese Frage kann jedoch offenbleiben, da das Schweizer Sportgericht auf das Revisionsgesuch ohnehin nicht eintreten könnte, bzw. dieses abzuweisen sein wäre. Wie vorstehend ausgeführt, ist die Revision gegen einen Entscheid nur unter eng umschriebenen Voraussetzungen möglich, welche im Revisionsgesuch der entsprechenden Partei substantiiert auszuführen sind.