Ergebnis dazu, dass sich Freizeitsportler fortan entscheiden müssten, ob sie die von SSI vorgeschlagene unangemessene Sanktion akzeptieren oder auf eigene Kosten, welche die angeschuldigte Person zwischen CHF 10'000 - 20'000 beziffert, eine Reduktion der vorgeschlagenen Sanktion vor dem Schweizer Sportgericht zu erwirken versuchen. Dabei sei der Zwang, Ausgaben in dieser Höhe aufzubringen, um sich gegen ein unverhältnismässiges Berufsverbot oder Ausübungsverbot eines Hobbies zur Wehr zu setzen, letztlich nicht nur mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren unvereinbar, sondern dies verletze auch die Persönlichkeit gemäss Art. 28 ZGB.