II. Wiedererwägungsgesuch der angeschuldigten Person vom 11. März 2025 3. Mit Eingabe vom 11. März 2025 macht die angeschuldigte Person geltend, dass die Verfahrenskosten des Verfahrens SSG 2024/DO/22 an SSI auferlegt werden sollen und der angeschuldigten Person eine angemessene Parteientschädigung zuzusprechen sei. Zudem beantragt die angeschuldigte Person Einsicht in die vollständigen Akten des vorliegenden Verfahrens.