165. Nach Art. 25 Abs. 1 VerfRegl befindet das Schweizer Sportgericht in seinem Entscheid auch über die Kosten des Verfahrens. 166. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles und angesichts dessen, dass der Fall sowohl in sachlicher wie auch rechtlicher Hinsicht vergleichsweise wenig Komplexität aufwies, werden die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 500.00 festgelegt. Dabei ist festzuhalten, dass dieser Betrag bei Weitem nicht kostendeckend ist.