Das Produkt sei in der Schweiz nicht zugelassen und werde aufgrund seiner konditions- und leistungssteigernden Wirkung im Internet und auf dem Schwarzmarkt verkauft. Neben den Eigenschaften der betreffenden Substanzen liege der zentrale Unterschied der beiden Fälle in der Absicht der Verwendung der fraglichen Dopingmittel. Die Golferin sei über 60 Jahre alt gewesen und habe die Substanz als Anti-Aging-Mittel verwendet.