23 nehmen und positive Erfahrungen teilen. Es müsse beachtet werden, dass die angeschuldigte Person zu keinem Zeitpunkt Leistungssport betrieben habe und nicht erwartet werden könne, dass bei einem vermeintlichen Kauf von einem ähnlichen Produkt wie Ashwagandha weitergehende Recherchen getätigt werden. Die angeschuldigte Person habe ein natürliches Nahrungsergänzungsmittel wie Ashwagandha bestellen wollen, das ihm von Freunden im Fitnesszentrum empfohlen worden sei.