Zudem sei die angeschuldigte Person völlig unerfahren bezüglich der Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln und er sei als Freizeitsportler weit weniger oder gar nicht sensibilisiert und habe kaum Erfahrungen mit den geltenden Dopingbestimmungen gehabt. Er sei sich dementsprechend auch nicht bewusst gewesen, dass bei der Bestellung von vermeintlich harmlosen Nahrungsergänzungsmitteln, die in keiner Weise mit dem sportlichen Hobby in Verbindung stehe, Vorsicht geboten sei.