Die fehlende Absicht einer sportlichen Leistungssteigerung stellt nach der Rechtsprechung des CAS eine Bedingung für eine Reduktion einer Sperre dar, rechtfertigt für sich alleine jedoch keine Reduktion. Um eine Reduktion der Sperre zu rechtfertigen, gilt es die Gesamtumstände zu berücksichtigen (vgl. CAS 2012/A/2959, Erw. 8.23 f.).