8.4: Entscheid der Disziplinarkammer SSI v. M.H. vom 26. August 2021, Erw. 12.5). Anders zu beurteilen wäre dies, wenn es sich um eine Missbrauchssubstanz handeln würde. Diesfalls könnte die Sperre reduziert werden, wenn der Athlet nachweist, dass er die Missbrauchssubstanz ausserhalb des Wettkampfes und nicht im Zusammenhang mit sportlicher Leistung konsumiert hat (vgl. Ziff. 10.2.4.1 Doping-Statut). Die fehlende Absicht einer sportlichen Leistungssteigerung stellt nach der Rechtsprechung des CAS eine Bedingung für eine Reduktion einer Sperre dar, rechtfertigt für sich alleine jedoch keine Reduktion.