verbotene Substanz oder Methode verabreicht wurde oder dass er auf andere Weise gegen eine Anti-Doping-Bestimmung verstossen hat. 22 133. Die angeschuldigte Person bringt vor, sie habe durch ihr Verhalten nicht einmal grobfahrlässig gehandelt. Es gilt daher zu prüfen, ob der angeschuldigten Person der Nachweis gelingt, dass ihr kein grobes Verschulden vorgeworfen werden kann, dass sie mit anderen Worten nicht grobfahrlässig handelte.