131. Sind die Voraussetzungen von Art. 10.2.1. nicht erfüllt, beträgt die Sperre grundsätzlich zwei Jahre (vgl. Art. 10.2.2 Doping-Statut). Unter besonderen Umständen ist bei Verstössen gegen Art. 2.1, 2.2 oder 2.6 des Doping-Statuts eine Reduktion der Sperre möglich (vgl. Art. 10.6.1 Doping-Statut). Vorliegend ist eine Reduktion der Sperre aufgrund von Art. 10.6.1.3 zu prüfen.