120. Zu berücksichtigen gelte ferner, dass die angeschuldigte Person völlig unerfahren bezüglich der Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln sei. Freizeitsportler seien weit weniger oder gar nicht sensibilisiert und hätten kaum Erfahrungen mit den geltenden Dopingbestimmungen und seien sich entsprechend auch nicht bewusst, dass bei der Bestellung von vermeintlich harmlosen Nahrungsergänzungsmitteln, die in keiner Weise mit dem sportlichen Hobby in Verbindung stehen, Vorsicht geboten sei. Eine wichtige Rolle würden auch die sozialen Medien spielen, welche nur die positiven Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln vermitteln würden.