116. Nach Definition des Doping-Statuts ist "Verschulden" eine Pflichtverletzung oder ein Mangel an Sorgfalt in einer bestimmten Situation. Dieser Begriff umfasst Vorsatz sowie Fahrlässigkeit. Bei der Bewertung der Schwere des Verschuldens eines Athleten oder einer anderen Person gilt es beispielsweise zu berücksichtigen, die Erfahrung des Athleten oder einer anderen Person; ob der Athlet oder eine andere Person eine schutzbedürftige Person ist; das Risiko, das ein Athlet hätte erkennen müssen; und die Sorgfalt und Prüfung durch einen Athleten in Bezug auf das Risiko, das hätte erkannt werden müssen.