Ferner war die angeschuldigte Person auch als Trainer tätig. Im zweiten Fall erklärte die angeschuldigte Person, dass sie relativ viel Kraftsport betrieben habe, sich durchaus auch entsprechend informiert und bei der Bestellung der Substanzen schon ihre Hintergedanken gehabt habe. Hinzu kommt, dass es sich um einen sehr erfahrenen Athleten handelte und 16 er eine Unterstellungserklärung unterzeichnet habe und damit sein Einverständnis gegeben habe auf jede Form von Doping zu verzichten.