In beiden Fällen handelte es sich bei der verbotenen Substanz um Testosteron, eine klassische Dopingsubstanz, welche regelmässig in den Medien thematisiert wird. Bei der angeschuldigten Person wurden Stechampullen sichergestellt und sie gestand Testosteron injiziert zu haben. Auf die Frage, ob sie nicht den Verdacht gehegt habe, dass die Einnahme von Testosteron falsch sein könnte, antwortete die angeschuldigte Person «ja, nein…, schon». Ferner war die angeschuldigte Person auch als Trainer tätig.