84. In seinem Anhang präzisiert das Doping-Statut, was unter "Anwendung" und "Versuch der Anwendung" verbotener Substanzen im Sinne von Art. 2.2 Doping-Statut zu verstehen ist: - Die "Anwendung" einer verbotenen Substanz ist definiert als "Verwendung, Verabreichung, Aufnahme, Injektion oder Einnahme auf jedwede Art und Weise einer verbotenen Substanz […]". - «Versuch» bedeutet gemäss Doping-Statut ein "vorsätzliches Verhalten, das einen wesentlichen Schritt im geplanten Verlauf einer Handlung darstellt, die auf einen Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen abzielt.