Auch eine solche Sendung kann in den Besitz der bestellenden Person gelangen. Es erschliesst sich daher nicht, weshalb ein Kauf von verbotenen Substanzen im Ausland keinen Verstoss gegen das Anti-Doping-Statut darstellen soll. D. Verstoss gegen Anti Doping-Bestimmungen 82. Gemäss Art. 1 des Doping-Statuts gilt als Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen und damit als Doping jeder Verstoss gegen die in Art. 2.1 bis 2.11 abschliessend aufgeführten Tatbestände. 1. Versuchte Anwendung einer verbotenen Substanz Art. 2.2 Doping Statut