13 unzulässigen Besitz im Sinne von Art. 2.6 Doping-Statut darstellt. Es erschliesst sich nicht, weshalb Personen, welche im Ausland verbotene Substanzen bestellen, gegenüber Personen, welche im Inland eine solche Bestellung tätigen, privilegiert behandelt werden sollen. Es handelt sich um eine unbegründete Behauptung, dass Bestellungen im Ausland mit der Deklaration «Nutrition Supplements» ohnehin vom Zoll abgefangen werden. Auch eine solche Sendung kann in den Besitz der bestellenden Person gelangen.