80. Die angeschuldigte Person führt sodann aus, sollte das Gericht wider Erwarten keinen Verstoss gegen das Legalitätsprinzip feststellen, sei die Definition des Besitzes im Doping- Statut so zu verstehen, dass nur der Kauf im Inland und nicht auch im Ausland erfasst sei. Dies entspreche zwar nicht dem Wortlaut der Definition, dürfte jedoch dem Sinn und Zweck entsprechen, da Bestellungen im Ausland mit der Deklaration "Nutrition Supplements" ohnehin vom Zoll abgefangen würden und somit nie in den Besitz der bestellenden Person im Sinne von Art.