Die Zollbehörden hätten so das Paket unweigerlich abgefangen und die Produkte auf die Inhaltsstoffe kontrolliert. Hätte die angeschuldigte Person die Absicht gehabt, ihre Leistungen durch unzulässige Inhaltsstoffe zu steigern, hätte sie das Produkt bei einem unseriösen Händler bestellt. Dort wäre eine korrekte Deklaration nicht zu erwarten gewesen und es hätte damit das Abfangen durch den Zoll verhindert werden können.