73. Die angeschuldigte Person bringt weiter vor, sollte das Gericht wider Erwarten von einem vorsätzlichen Vorgehen der angeschuldigten Person ausgehen, liege in analoger Anwendung des Strafgesetzbuches ein untauglicher Versuch vor, denn bei korrekter Deklaration der Bestellung habe diese gar nie zu ihr gelangen können. Als Inhalt (content) sei auf dem Paket "Nutrition Supplements" und als Absender die Best Supps Ltd in Bratislava Slovakai angegeben gewesen. Die Zollbehörden hätten so das Paket unweigerlich abgefangen und die Produkte auf die Inhaltsstoffe kontrolliert.