68. Der angeschuldigten Person wird vorliegend ein Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen vorgeworfen. Die angeschuldigte Person war zurzeit des angeblichen Verstosses bei einem Mitgliedsverband von Swiss Olympic lizenziert und bestellte die Produkte an seinen Wohnsitz in der Schweiz. Der sachliche und räumliche Geltungsbereich des Doping-Statuts sind somit vorliegend ebenfalls gegeben.