62. Der Verein B._____ ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB und Mitglied der Swiss Unihockey. Swiss Unihockey ist Mitgliedsverband von Swiss Olympic. Sowohl Swiss Unihockey als auch dessen Mitgliedsverein B._____ unterstehen dem Doping-Statut. Gemäss Art. 5.2. des Doping-Statuts gilt als Athlet, wer einem Mitgliedsverband von Swiss Olympic oder einem letzteren angeschlossenen Verband, Verein oder Club angehört oder von einem solchen Verband, Verein oder Club lizenziert ist. Gemäss den Definitionen im Anhang des Doping-Statuts gilt eine Person, die im Hinblick auf Wettkämpfe Sport betreibt und/oder an Wettkämpfen teilnimmt, als Athlet.