61. In einem weiteren Schritt ist der Geltungsbereich des Doping-Statuts in persönlicher Hinsicht zu prüfen. Das Doping-Statut gilt für alle Mitgliedsverbände von Swiss Olympic, deren Verbände, Vereine sowie für die in Art. 5.2. des Doping-Statuts genannten Athleten, 10 Betreuungs-oder andere Personen, die eine der in Art. 5.2 des Doping-Statuts aufgestellte Voraussetzungen ebenfalls erfüllen.