44. Die angeschuldigte Person beantragte mit Stellungnahme vom 30. Oktober 2024 dem Schweizer Sportgericht: Der Freizeitsportler sei freizusprechen, eventualiter sei er mit einer Verwarnung ohne Sperre zu sanktionieren. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWSt.) zu Lasten von SSI. 45. Zusammengefasst macht die angeschuldigte Person im Wesentlichen das Nachfolgende geltend: