Auf diversen Websiten werde das Produkt zwar zum Verkauf angepriesen, in den allermeisten Fällen jedoch unter dem klaren Hinweis, dass das Produkt nur für Labor- und Forschungszwecke verkauft werde und nicht für den direkten Verzehr bestimmt sei. Auch eine kurze Abfrage der Substanz auf der Homepage von SSI hätte ergeben, dass die Substanz RAD140 sowohl im als auch ausserhalb des Wettkampfes verboten sei. Unter diesen Umständen habe es der angeschuldigten Person bewusst sein müssen, dass dieses Produkt dopingrelevant ist.