35. Art. 10.2.1.1. Doping-Statut sehe für nicht-spezifische Substanzen eine Sperre von vier Jahren vor, wenn der Athlet nicht nachweisen könne, dass der Verstoss nicht vorsätzlich begangen wurde. Gemäss Art. 10.2.3. Doping Statut werde der Begriff vorsätzlich in Art. 10.2 Doping Statut für Athleten verwendet, die ein Verhalten an den Tag legten, von dem sie wussten, dass es ein Verstoss gegen Anti-Doping-Bestimmungen darstelle bzw. dass ein hohes Risiko bestehe, dass dieses Verhalten einen Verstoss gegen Anti-Doping- Bestimmungen darstelle bzw. zu einem solchen Verstoss führen könne und sie dieses Risiko bewusst eingingen.