Die angeschuldigte Person habe in ihrer Stellungnahme bestätigt die verbotene Substanz RAD140 bestellt zu haben, um seine Muskeln zu definieren und seinen Testosteronspiegel auf natürliche Art und Weise zu steigern. Damit habe er die versuchte Anwendung einer verbotenen Substanz zugegeben, womit in Übereinstimmung mit Art. 2.2 Doping-Statut ein Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vorliege.