28. SSI habe die angeschuldigte Person mit Email vom 9. Juli 2024 kontaktiert und aufgefordert bis am 15. Juli 2024 mitzuteilen, wie oft er trainiere und an welchen Wettkämpfen er teilnehme, dies um zu beurteilen, ob er als Freizeitsportler im Sinne des Doping-Statuts beurteilt werden könne. Am 14. Juli 2024 habe die angeschuldigte Person angegeben, einmal pro Woche ein Mannschaftstraining, jeweils am Donnerstagabend, zu absolvieren. Er nehme zudem an der regulären Saison der 3. Liga teil, welche 14 Meisterschaftsspiele beinhalte.