27. Am 2. Juli 2024 habe die angeschuldigte Person in ihrer Stellungnahme erklärt, dass sie erst mit dem Vorbescheid vom 8. Februar 2024 erfahren habe, was sie bestellt habe. Sie habe zu keinem Zeitpunkt an Doping oder Leistungssteigerung gedacht und habe keinen Vorsatz bezüglich "bescheissen" gehabt. Die Bestellung sei aus jugendlichem Leichtsinn und Naivität geschehen. Sie sei überrascht, dass illegale Substanzen ohne weiteres bestellt werden könnten und sie sei davon ausgegangen, dass sie ein Mittel zur Muskeldefinition, analog anderer legaler Nahrungsergänzungsmittel bestellt habe.