26. Mit Schreiben vom 26. Juni 2024 habe die SSI der angeschuldigten Person mitgeteilt, dass aufgrund der Erkenntnisse des verwaltungsrechtlichen Verfahrens ein Verstoss gegen Art. 2.2 (versuchte Anwendung) und 2.6 (Besitz) Doping-Statut von Swiss Olympic (Doping- Statut) vermutet werde und habe der angeschuldigten Person eine Frist zur Stellungnahme bis zum 15. Juli 2024 eingeräumt.