Er sei davon ausgegangen das Produkt sei legal. Er werde die Verantwortung für seine Handlungen wahrnehmen und werde mit den entsprechenden Behörden zusammenarbeiten. 25. Am 13. März 2024 habe SSI der angeschuldigten Person schliesslich die Verfügung über die Einziehung und Vernichtung von Dopingmitteln zugestellt und die Vernichtung der eingezogenen Mittel, sowie die Auferlegung der Vernichtungsgebühr von CHF 400.00 verfügt. Dadurch sei das verwaltungsrechtliche Verfahren beendet worden.