24. Sie sei am 22. November 2023 von der Zollstelle Zoll Nord, Basel Flughafen informiert worden, dass eine an A._____ adressierte Sendung von 180 RAD140 à 10mg von Best Supps LTD zurückbehalten wurde. Am 8. Februar 2024 habe SSI die angeschuldigte Person mittels Vorbescheides über die geplante Einziehung und Vernichtung von Dopingmitteln informiert und ihm eine Frist zur Stellungnahme bis am 28. Februar 2024 angesetzt. Die angeschuldigte Person habe in ihrer Stellungnahme sich für den unbewussten Importversuch entschuldigt und erklärt, dass der Vorfall auf einem Missverständnis beruhe. Er sei davon ausgegangen das Produkt sei legal.