21. Mit Verfügung vom 3. Februar 2025 genehmigte der Direktor des Sportgerichts den Antrag des vorsitzenden Richters um Verlängerung des Verfahrens im Sinne von Art. 19 Abs. 3 VerfRegl um einen Monat bis zum 2. März 2025. IV. Positionen der Parteien A. Die Position der Antragstellerin