3 angeschuldigten Person vom 30. Oktober 2024. Den Parteien wurde eine Frist von 10 Arbeitstagen, d.h. bis zum 15. November 2024 zur Stellung von kurz begründeten Ergänzungsbegehren angesetzt. Gleichzeitig wurde darauf hingewiesen, dass die beiden Parteien in ihren jeweiligen Stellungnahmen einem Zirkularentscheid zugestimmt haben und die Verhältnisse klar seien, sodass das Gericht einen Zirkularentscheid fällen werde. Dem vorsitzenden Richter wurde die Leitung des Verfahrens übertragen. I. Eingabe der angeschuldigten Person vom 14. November 2024