14. Mit Eingabe vom 30. Oktober 2024 nahm die angeschuldigte Person durch ihre Rechtsvertreterin Stellung zur Anklageschrift vom 30. August 2024 und beantragte, der Freizeitsportler sei freizusprechen, eventualiter sei er mit einer Verwarnung ohne Sperre zu sanktionieren. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MWSt.) zu Lasten von SSI. 15. Die angeschuldigte Person erklärte sich ebenfalls mit einem Zirkularentscheid einverstanden. H. Verfügung des Sportgerichts vom 1. November 2024