10. Mit Eingabe vom 15. Oktober 2024 beantragte die Rechtsvertreterin der angeschuldigten Person dem Schweizer Sportgericht die Einsicht in einen anonymisierten Entscheid der Disziplinarkammer des Schweizer Sports in einem ähnlich gelagerten Fall. Der Entscheid wurde der Rechtsvertreterin in anonymisierter Form am 17. Oktober 2024 per Email zugestellt und im SharePoint Ordner auch der SSI zugänglich gemacht. D. Eingabe der angeschuldigten Person vom 17. Oktober 2024