8. Die Swiss Unihockey hat innert der mit Eröffnungsverfügung vom 2. Oktober 2024 angesetzten Frist von 10 Arbeitstagen keine Parteistellung beantragt. B. Stellungnahme der angeschuldigten Person vom 17. September 2024 9. Mit Stellungnahme vom 17. September 2024 nahm die Rechtsvertreterin der angeschuldigten Person gegenüber der SSI zur Anklageschrift der SSI vom 30. August 2024 Stellung. C. Eingabe der angeschuldigten Person vom 15. Oktober 2024