entscheidet das Schweizer Sportgericht: 1. Das Verfahren SSG 2024/DO/1 - SSI v. A.________ & SFV wird zufolge Rückzugs als gegenstandslos geworden abgeschrieben. 2. Die Verfahrenskosten werden auf CHF 200.00 festgesetzt und der Antragstellerin auferlegt. 3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen. 4. Die weiteren Anträge werden abgewiesen, soweit auf diese einzutreten ist. Bern, Schweiz Datum: 10. Oktober 2024 SCHWEIZER SPORTGERICHT Johanna Hug Vorsitzende Richterin