IV. Einstellung des Verfahrens und Konsequenzen 27. Mit E-Mail vom 9. September 2024 bestätigte das Sekretariat des Schweizer Sportgerichts den Eingang des Antrags auf Einstellung des Verfahrens vom 30. August 2024. Mit gleicher E-Mail teilte der Direktor des Schweizer Sportgerichts mit, dass das Gericht über die Einstellung des Verfahrens und die Kosten entscheiden werde.