25. Mit E-Mail vom 29. August 2024 ersuchte die Rechtsvertretung der angeschuldigten Person um Einstellung des Verfahrens und übermittelte dem Direktor des Schweizer Sportgerichts eine gleichentags von der angeschuldigten Person und SSI unterzeichnete "Vereinbarung zur Beilegung der Sache durch einvernehmliche Lösung". Dabei wies die Rechtsvertretung der angeschuldigten Person darauf hin, dass SSI gemäss der Vereinbarung den Antrag auf Eröffnung eines Disziplinarverfahrens zurückziehen und die Einstellung des Disziplinarverfahrens verlangen werde.