23. Gleichentags, am 14. August 2024 ersuchte die angeschuldigte Person zu Zwecken der Ausarbeitung einer "prozessvergleichende[n] Vereinbarung gemäss Art. 10.8 Doping-Statut" mit SSI um eine Sistierung des Verfahrens bis und mit dem 30. August 2024. 24. Mit Schreiben vom 15. August 2024 informierte der Direktor des Schweizer Sportgerichts die Parteien, dass eine Sistierung bis zum 30. August 2024 gewährt werde. Dabei machte er die Parteien darauf aufmerksam, dass sie ihre jeweiligen Stellungnahmen bis zum 2. September 2024 einzureichen haben, sollte keine Vereinbarung getroffen werden.