17. Mit Schreiben vom 25. Juli 2024 teilte SSI mit, dass sie vollumfänglich auf den Eröffnungsantrag vom 14. Juni 2024 verweise und sich ausdrücklich vorbehalte, auf eine allfällige Stellungnahme der Parteien eine Stellungnahme einzureichen und/oder weitere Anträge zu stellen. 18. Mit Schreiben vom 31. Juli 2024 ersuchte die Rechtsvertretung der angeschuldigten Person um eine Fristerstreckung von 30 Tagen.