15. Mit Eröffnungsschreiben vom 12. Juli 2024 benachrichtigte der Direktor der Stiftung Schweizer Sportgericht die Parteien über die Zustellung des Untersuchungsberichts von SSI an das Schweizer Sportgericht und dass sämtliche Kompetenzen der DK an die Stiftung Sportgericht übergegangen seien. Mit gleichem Schreiben vom 12. Juli 2024 wurde den Parteien ausserdem die Bestellung des Gerichts, die zuständige Kammer sowie die Sprache des vorliegenden Verfahrens mitgeteilt.