294. Entsprechend dem Ausgang des Verfahrens bzw. unter Berücksichtigung, dass das Schweizer Sportgericht den Feststellungen und Anträgen von SSI im Wesentlichen folgt, können die Anträge von SSI in Bezug auf die "Kosten- und Entschädigungsfolge" teilweise gutgeheissen werden und die (leicht reduzierten) Parteikosten von SSI der angeschuldigten Person auferlegt werden. Das Schweizer Sportgericht erachtet die Auferlegung der auf CHF 25'000 festgesetzten Parteikosten von SSI zulasten der angeschuldigten Person als gerechtfertigt. 53 Aus diesen Gründen