52 293. Vor diesem Hintergrund sowie mit Blick auf die mehrfachen Wiederholungen in den schriftlichen Eingaben von SSI sowie anlässlich der Hauptverhandlung, die teilweise mangelhafte Substantiierung der Vorwürfe bzw. bestrittenen Punkte, erscheinen aus Sicht des Schweizer Sportgerichts Parteikosten von CHF 34'940.40 als leicht überhöht, weshalb diese entsprechend auf CHF 25'000 festzulegen sind.