292. Zum Beleg dieses Antrags reichte die Antragstellerin anlässlich der Hauptverhandlung eine Honorarnote ein. Der Aufwand des Rechtsvertreters wurde darin unterteilt in denjenigen für die Jahre 2021 bis 2023 (Antrag auf Eröffnung und Verfahren vor der DK) sowie in denjenigen für das Jahr 2024 (hauptsächlich Verfahren vor dem Sportgericht). Dabei fallen sowohl bei den schriftlichen Eingaben wie auch bei den mündlichen Vorträgen anlässlich der Hauptverhandlung verschiedene Wiederholungen und damit Doppelspurigkeiten auf, welche keinen entsprechend mehrfach zu entschädigenden Aufwand rechtfertigen.