286. Unter Berücksichtigung der Umstände des vorliegenden Falles, insbesondere der relativ langen Verfahrensdauer sowie der Tatsache, dass der vorliegende Entscheid mehrere Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen (über einen sich über mehrere Jahre erstreckenden Zeitraum) betrifft und entsprechend aufwendig ausfiel, sowie dass eine mündliche Hauptverhandlung stattfand und die angeschuldigte Person sich kooperationsbereit zeigte und ausführlich aussagte, werden die Kosten des Verfahrens vor dem Schweizer Sportgericht auf CHF 4'000 festgelegt. Dabei ist festzuhalten, dass dieser Betrag bei Weitem nicht kostendeckend ist.